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Argentinien registriert das erste Unternehmen, das Bitcoin und USDC in seine Kapitalinvestitionen einbezieht

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Freigeben: 2024-07-28 06:07:19
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Das argentinische Justizministerium hat offiziell das erste Unternehmen des Landes registriert, das Kryptowährungen, insbesondere Bitcoin (BTC) und USD Coin (USDC), in seine Kapitalinvestitionen einbezieht.

Argentinien registriert das erste Unternehmen, das Bitcoin und USDC in seine Kapitalinvestitionen einbezieht

Das erste Unternehmen in Argentinien, das Kryptowährungen in seine Kapitalanlage integriert, wurde nun offiziell vom argentinischen Justizministerium registriert. Konkret wird das Kapital des Unternehmens Bitcoin (BTC) und USD Coin (USDC) umfassen.

Diese Registrierung wurde von der General Inspection of Justice (IGJ) ermöglicht und markiert einen bedeutenden Fortschritt bei der Integration digitaler Vermögenswerte in traditionelle Unternehmensstrukturen in Südamerika.

„Die Generalinspektion der Justiz hat das erste Unternehmen zugelassen, dessen Kapital in Kryptowährungen integriert ist. Dank der von diesem Ministerium vorangetriebenen Modernisierung haben wir Geschichte geschrieben. Wir sind das erste Land in Lateinamerika, das diesen Meilenstein erreicht hat.“

– Justizministerium (@jusgobar), 25. Juli 2024

Der Registrierungsprozess wurde von der Anwaltskanzlei Allende & Brea abgewickelt, die ein Anfangskapital von etwa 500 US-Dollar beisteuerte, aufgeteilt in 0,00457621 BTC (im Wert von 302,50 US-Dollar) und 194,99 US-Dollar in USDC, basierend auf den Wechselkursen am Tag der Registrierung. Dies belief sich auf einen Gesamtbeitrag von 497,49 US-Dollar, was zum offiziellen Wechselkurs 470.625 argentinischen Pesos entspricht.

In Argentinien bedeutet die Gründung eines Unternehmens mit einem solchen Kapital die rechtliche Formalisierung eines Unternehmens, bei dem die Partner einen vorher festgelegten Betrag an finanziellen Ressourcen oder Vermögenswerten zur Verfügung gestellt haben, um die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu unterstützen und ihr Engagement für das Unternehmen zu demonstrieren.

Diese Registrierung folgt dem jüngsten Beschluss des IGJ, der das Verfahren für Unternehmen festlegte, die Sozialbeiträge in virtuellen Vermögenswerten und Kryptowährungen annehmen möchten. Das IGJ definiert Kryptowährungen als digitale Wertdarstellungen, die gehandelt, digital übertragen und für Zahlungen oder Investitionen genutzt werden können.

Um den Registrierungsprozess abzuschließen, wurden über die lokalen Börsen Lemon Cash und Ripio zwei Kryptowährungs-Wallets erstellt, die den Vorschriften der National Securities Commission (CNV Argentina) entsprechen. Das Unternehmen eröffnete ein persönliches Wallet auf Lemon und ein Unternehmens-Wallet auf Ripio, was den Transfer von BTC und USDC ermöglichte.

„Leider ist es nur möglich, das Kapital der Gesellschaft mit IOUs von Börsen zu integrieren und nicht mit Bitcoin.“

– Adam Dub ⚡️ (@dubdam) 25. Juli 2024

Wie auch bei anderen Vorschriften umfasste das Verfahren einen Wirtschaftsprüfer, der den Wert der Kryptowährungen zum Zeitpunkt der Transaktion überprüfte, und einen Notar, der die Existenz der Konten und die Rechtmäßigkeit der Übertragung bestätigte.

Eine entscheidende rechtliche Voraussetzung für die Registrierung war die Möglichkeit, die Vermögenswerte bei Bedarf einzuziehen, wie im Allgemeinen Gesellschaftsgesetz dargelegt. Dies zeigt die Anpassungsfähigkeit des Rechtsrahmens an Krypto-Assets, die kontrolliert und möglicherweise beschlagnahmt werden können, wenn sie nicht direkt vom Eigentümer verwaltet werden.

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Quelle:php.cn
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