

Coin Center erhält das Recht, das US-Finanzministerium und den IRS erneut wegen umstrittener Steuermeldevorschriften zu verklagen
Der Krypto-Think Tank argumentierte, dass eine Änderung von 6050I aus dem Jahr 2021, ein Gesetz, das die Meldung bestimmter Transaktionen an die Regierung vorschreibt, verfassungswidrig sei.
Ein Richter des US-Bezirksgerichts hat die Entscheidung eines Untergerichts, eine Klage der Krypto-Denkfabrik Coin Center gegen das US-Finanzministerium und den Internal Revenue Service (IRS) abzuweisen, teilweise aufgehoben.
Die Klage bezieht sich auf eine Änderung der Steuergesetzgebung aus dem Jahr 2021, die Amerikaner dazu verpflichten würde, die Einzelheiten bestimmter Kryptotransaktionen dem IRS offenzulegen, ein Schritt, den Coin Center für verfassungswidrig hält.
Bezirksrichterin Karen Nelson Moore vom US-Berufungsgericht für den sechsten Bezirk entschied am 9. August, dass einige der Datenschutzbedenken von Coin Center noch nicht ausgereift seien, die Organisation jedoch drei Ansprüche habe – zum vierten Verfassungszusatz, zum ersten Verfassungszusatz, und aufgezählte Befugnisse – die reif genug waren, um vor Gericht verhandelt zu werden.
Die Änderung von Abschnitt 6050I des US-Gesetzes, die im 2021 verabschiedeten Infrastructure Investments and Jobs Act in Höhe von 1,2 Billionen US-Dollar verankert wurde, würde Kryptonutzer, die digitale Vermögenswerte im Wert von mehr als 10.000 US-Dollar austauschen, gesetzlich dazu verpflichten, persönliche Daten – einschließlich ihres echten Namens – zu sammeln und weiterzugeben , Sozialversicherungsnummern und Privatadressen – sowohl untereinander als auch mit den Behörden.
Die Änderung löste einen öffentlichen Aufschrei bei vielen in der Kryptoindustrie aus, die die Anforderung als Widerspruch zum Ethos der Krypto, wo viele Benutzer pseudonym sind, sowie als eine Verletzung ihrer Privatsphäre und eine mögliche Übergriffigkeit der Regierung ansahen.
Coin Center reichte im Juni 2022 Klage gegen das Finanzministerium und den IRS ein und argumentierte, dass die Änderung eine „übermäßige Überwachung“ darstelle, die zahlreiche verfassungsmäßige Rechte verletzen würde, darunter das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Privatsphäre der Vereinigung nach dem Ersten Verfassungszusatz.
Moore vom Bezirksgericht entschied, dass einige der Datenschutzbedenken von Coin Center noch nicht ausgereift seien, und schrieb: „Wir können 6050I nicht auf der Grundlage von Szenarien für ungültig erklären, die möglicherweise nie eintreten.“ Wir haben auch nicht die Befugnis, allgemein zu seiner Verfassungsmäßigkeit Stellung zu nehmen.“
Aber sie stellte fest, dass das Coin Center tatsächlich drei Ansprüche hatte – zum Vierten Verfassungszusatz, zum Ersten Verfassungszusatz und zu aufgezählten Befugnissen (im Wesentlichen eine Frage zu den vom Kongress gewährten Befugnissen der Regierung) –, die „reif“ genug waren, um sich damit zu befassen Gericht.
„Der Anspruch der Kläger auf aufgezählte Befugnisse ist eindeutig ausgereift“, schrieb Moore in ihrem Urteil. „Der Anspruch auf aufgezählte Befugnisse stellt eine überaus einfache, rein rechtliche Frage dar: Entweder hat der Kongress die ihm in der Verfassung übertragenen Befugnisse überschritten, oder er hat es nicht getan … [I]t war reif, als der Kongress das Gesetz verabschiedete.“
Moores teilweise Aufhebung von Caldwells Urteil bedeutet, dass die Klage an ein niedrigeres Gericht zurückverwiesen wurde, um ein neues Verfahren „im Einklang mit [ihrer] Meinung“ durchzuführen.
Peter Van Valkenburgh, Forschungsdirektor des Coin Center, feierte den juristischen Sieg in einem Blogbeitrag am Montag und schrieb:
„Die Privatsphäre dieser Vereinigungen, der Namen und persönlichen Daten von Amerikanern, die unsere Mission durch Spenden unterstützen, ist unser verfassungsmäßiges Recht, und wir freuen uns darauf, dieses Recht in der Sache weiter zu verteidigen.“
Weder das Finanzministerium noch das IRS antworteten auf die Bitte von CoinDesk um einen Kommentar.
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