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Roborock Technology reagierte auf die einstweilige Verfügung des deutschen Gerichts: Es habe keine Benachrichtigung erhalten und sich nicht an dem Verfahren beteiligt. Es sei keine wesentliche Patentniederlage. Es seien Vorbereitungen getroffen worden.

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Freigeben: 2024-08-20 20:01:27
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Den Nachrichten dieser Website vom 20. August zufolge gibt es laut Southern Finance Marktgerüchte, dass das deutsche Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Stone Technology erlassen hat, die sich hauptsächlich auf Mopp-Patentfragen bezieht. Relevante Personen von Stone Technology antworteten, dass der aktuelle Stand des gesamten Vorfalls darin besteht, dass das (deutsche Bezirksgericht) ein Versäumnisurteil erlassen habe, dieser Vorfall jedoch darauf zurückzuführen sei, dass das Unternehmen keine Benachrichtigung vom Gericht erhalten habe und daher nicht an dem Vorfall teilgenommen habe selbst war keine wesentliche Patentniederlage. Das Unternehmen befasst sich derzeit aktiv mit diesem Problem.

Roborock Technology reagierte auf die einstweilige Verfügung des deutschen Gerichts: Es habe keine Benachrichtigung erhalten und sich nicht an dem Verfahren beteiligt. Es sei keine wesentliche Patentniederlage. Es seien Vorbereitungen getroffen worden.

Diese Seite hat erfahren, dass die relevante Person angegeben hat, dass das Unternehmen noch keine konkrete Mitteilung in Papierform erhalten hat.

„Wir warten auch ab, wie das (deutsche Gericht) diese Angelegenheit erklären wird. Das Unternehmen hat sich nicht an dem Prozess beteiligt und wir sind uns über den konkreten Inhalt des Prozesses und die damit verbundenen Bedingungen nicht sicher.“ Die Person verriet außerdem: „Derzeit

das Unternehmen Wir treffen zwei Vorbereitungen

. Einerseits hat das Unternehmen das materielle Urteil noch nicht erhalten. Es wird eine gewisse Zeit dauern, bis das Urteil dem Unternehmen übermittelt wird. Das Unternehmen wartet noch auf die Inkassoentscheidung. Gegen dieses Urteil kann jedoch Berufung eingelegt werden. Ja, das Unternehmen bereitet auch die Einreichung einer Beschwerde vor.“

Das obige ist der detaillierte Inhalt vonRoborock Technology reagierte auf die einstweilige Verfügung des deutschen Gerichts: Es habe keine Benachrichtigung erhalten und sich nicht an dem Verfahren beteiligt. Es sei keine wesentliche Patentniederlage. Es seien Vorbereitungen getroffen worden.. Für weitere Informationen folgen Sie bitte anderen verwandten Artikeln auf der PHP chinesischen Website!

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Quelle:ithome.com
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