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Krakens Antrag auf Abweisung der SEC-Klage wurde vom US-Gericht abgelehnt

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Freigeben: 2024-08-25 09:01:12
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Das US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien hat Krakens Antrag auf Abweisung einer Klage der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC (Securities and Exchange Commission) abgelehnt.

Krakens Antrag auf Abweisung der SEC-Klage wurde vom US-Gericht abgelehnt

Das US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien hat laut Gerichtsbeschluss einen Antrag auf Abweisung der Klage der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) gegen Payward Inc. und Payward Ventures, die als Kryptobörse Kraken operieren, abgelehnt eingereicht am Freitag.

Die SEC behauptet, dass Kraken als Makler, Händler, Börse und Clearingstelle für Transaktionen mit Krypto-Asset-Wertpapieren tätig war, ohne sich bei der Aufsichtsbehörde zu registrieren. Nach Angaben der SEC erleichtert Kraken den Handel mit verschiedenen Kryptowährungen, bei denen es sich nach Angaben der SEC um „Investmentverträge“ im Sinne des Securities Act handelt.

Das Gericht entschied, dass die SEC „plausibel behauptet“ habe, dass einige der Kryptowährungstransaktionen von Kraken als Investmentverträge betrachtet werden könnten, die den Wertpapiergesetzen unterliegen. Dies bedeutet, dass der Richter die Behauptungen der SEC für glaubwürdig genug hielt, um eine weitere Untersuchung durch Offenlegung und Gerichtsverfahren zu rechtfertigen. Das Gerichtsdokument lautet:

„Die SEC hat plausibel behauptet, dass zumindest einige der Kryptowährungstransaktionen, die Kraken in seinem Netzwerk ermöglicht, Anlageverträge und damit Wertpapiere darstellen und dementsprechend den Wertpapiergesetzen unterliegen.“ Der Antrag wird abgelehnt.“

Konkret behauptet die SEC, dass Kraken mehrere Krypto-Assets für den Handel bereitgestellt hat, darunter ADA (Cardano), ALGO (Algorand), ATOM (Cosmos), FIL (Filecoin), FLOW (Flow), ICP (Internet-Computer) und MANA (Decentraland), MATIC (Polygon), NEAR (Near-Protokoll), OMG (OMG-Netzwerk) und SOL (Solana). Nach Angaben der SEC werden diese Vermögenswerte auf der Kraken-Plattform in einer Weise gehandelt, die Investitionsverträge darstellt und daher den Wertpapiergesetzen unterliegt. Kraken argumentiert, dass die von ihm ermöglichten Transaktionen keine Wertpapiere beinhalten und daher nicht in den regulatorischen Zuständigkeitsbereich der SEC fallen.

Richter William H. Orrick betonte, dass „der Howey-Test überall dort Anwendung findet, wo ein Gericht feststellen möchte, ob es sich bei einer Transaktion um einen Investmentvertrag handelt, unabhängig davon, ob diese Transaktion auf einem Primär- oder Sekundärmarkt stattfindet.“ Obwohl die Entscheidung des Gerichts die Fortsetzung der Klage der SEC zulässt, stellt sie kein endgültiges Urteil darüber dar, dass es sich bei den Krypto-Assets um Wertpapiere handelt. Stattdessen kann die SEC ihren Fall darlegen und versuchen, ihre Ansprüche vor Gericht zu beweisen.

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