Gemäß der „Antwort zu Fragen der Berechnung des Dienstalters nach dem Ausscheiden aus der Liste und dem Wiedereintritt in die Arbeit“ (Laobanfa [1994] Nr. 376) und der „Anfrage nach Anweisungen zu Fragen der Berechnung des Dienstalters nach dem Wiedereinstieg von aus der Liste entlassenen Mitarbeitern“ des Generalbüros von das Arbeitsministerium Gemäß den Bestimmungen des „Briefes“ (Laobanfa [1995] Nr. 104) muss die Berechnung des Dienstalters auf den folgenden Bedingungen basieren:
Wer aus dem öffentlichen Dienst entlassen wird, wird weiterhin nach den geltenden Vorschriften behandelt und die Dienstzeit vor der Entlassung wird nicht als ununterbrochene Dienstzeit angerechnet
;Für Mitarbeiter, die von einem Delisting betroffen sind, kann die Dienstzeit vor dem Delisting und nach der Wiedereinstellung auf der Grundlage von Laobanfa [1994] Antwort Nr. 376 berechnet werden.
Für entlassene Mitarbeiter können die ununterbrochenen Dienstjahre vor der Entlassung und die Dienstjahre nach der Wiedereinstellung als ununterbrochene Dienstzeit gemäß Laorenlao [1987] Nr. 31 und Laobanfa [1995] Nr. 104 berechnet werden.
Bei Mitarbeitern, die freiwillig ausscheiden, kann die Betriebszugehörigkeit vor dem Austritt und die Betriebszugehörigkeit nach der Wiedereinstellung zusammengerechnet und als kontinuierliche Betriebszugehörigkeit berechnet werden.
Die Berechnung des Dienstalters von Mitarbeitern, die freiwillig ausscheiden, wird je nach den Umständen des Unternehmens, der Regierungsbehörde und der öffentlichen Einrichtung gesondert festgelegt.
Gemäß den Bestimmungen des Personalbürobriefs [1998] Nr. 101 werden Mitarbeiter von Regierungsbehörden und Institutionen nach ihrem freiwilligen Ausscheiden wieder eingestellt, und ihre Arbeitsjahre werden ab dem Datum der Wiedereinstellung berechnet.
Gemäß den Vorschriften soll die Berechnung der Dienstzeit (Zahlungsjahre) von Unternehmensmitarbeitern ab dem Zeitpunkt beginnen, zu dem der einzelne Mitarbeiter mit der Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen beginnt. Mit anderen Worten: Die Zeit, die eine Person vor und nach dem freiwilligen Austritt Rentenversicherungsprämien zahlt, wird zusammengerechnet.
Gemäß dem „Antwortschreiben zur Definition von freiwilligem Rücktritt und Fehlzeiten von der Arbeit“ (Arbeitsamt {1994} 48) des Hauptbüros des Arbeitsministeriums sollten Streitigkeiten, die sich aus freiwilligem Rücktritt ergeben, gemäß den Verfahren für gelöst werden Bearbeitung von Umzugsstreitigkeiten.
Artikel 3 von Laobanfa Nr. 104 {1995} klärt die Frage der Rückwirkung bei der Berechnung der Verjährungsfrist für die ununterbrochene Dienstzeit von aus der Liste gestrichenen Mitarbeitern. Als Ausgangspunkt für die Berechnung der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit für ausgeschiedene Arbeitnehmer sollte der Zeitpunkt herangezogen werden, zu dem einzelne Arbeitnehmer an verschiedenen Orten Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
Das obige ist der detaillierte Inhalt vonBerechnen Sie die Dienstzeit, die für einen freiwilligen Rücktritt erforderlich ist. Für weitere Informationen folgen Sie bitte anderen verwandten Artikeln auf der PHP chinesischen Website!