Um dem „Digital Market Law“ der Europäischen Union nachzukommen, hat Apple am 27. Januar die Betaversion von iOS 17.4 veröffentlicht und die Sideloading-Funktion geöffnet. Diese Funktion steht nur EU-Nutzern zur Verfügung.
Es ist zu beachten, dass es zwar grundsätzlich keinen Unterschied zwischen iPadOS- und iOS-Systemen gibt, das iPad jedoch kein Sideloading unterstützt. Die Funktionen zum Installieren von App-Stores von Drittanbietern und zum Herunterladen von Apps aus App-Stores von Drittanbietern sind nur auf dem iPhone verfügbar.
Darüber hinaus können Benutzer Browser-Engines von Drittanbietern auswählen und die Standard-Wallet-Zahlungsanwendung ändern. Diese Funktionen sind auch auf das iPhone beschränkt.
Es versteht sich, dass das „Digital Market Law“ der EU bestimmt, dass iOS eine „Gatekeeper“-Plattform ist. Gemäß den Vorschriften müssen „Gatekeeper“ verschiedene Beschränkungen aufheben, um den Marktwettbewerb zu fördern.
In den Augen der EU ist iPadOS eine völlig andere Plattform als iOS, daher kann Apple sich dafür entscheiden, Sideloading nicht zu öffnen.
Darüber hinaus legt das „Digital Market Law“ der Europäischen Union fest, dass der Apple App Store eine „Gatekeeper“-Dienstplattform ist und daher ebenfalls einer Berichtigung unterzogen werden muss.
Nach der Anpassung zahlen Entwickler Apple nur noch eine Provision von 17 %, und nach einem Jahr sinkt der Provisionssatz für die meisten Entwickler und Abonnenten auf 10 %.
Da das iPad über den App Store auch Anwendungsdienste für Benutzer bereitstellt, gilt die Provisionsanpassung des App Store für das iPad.
Das obige ist der detaillierte Inhalt vonDas iPad unterstützt kein Sideloading, nur für das iPhone. Für weitere Informationen folgen Sie bitte anderen verwandten Artikeln auf der PHP chinesischen Website!