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Das Europäische Parlament hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Verwaltung virtueller Währungen verabschiedet: Einschränkung von Privacy Coins, selbst gehostete Wallets zur Stärkung von KYC usw.

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Freigeben: 2024-04-26 08:19:01
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Das Europäische Parlament hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Verwaltung virtueller Währungen verabschiedet: Einschränkung von Privacy Coins, selbst gehostete Wallets zur Stärkung von KYC usw.

Diese Seite (120bTC.coM): Gestern (24.) hat das Europäische Parlament eine Reihe von Gesetzen zur Stärkung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) verabschiedet, darunter:

  • Sechs Richtlinien zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML): mit 513 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und 33 Enthaltungen verabschiedet

  • Verordnungen der Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA): mit 482 Ja-Stimmen, 47 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen verabschiedet
  • Derzeit müssen diese Gesetze noch vom Europäischen Rat offiziell verabschiedet werden, bevor sie im veröffentlicht werden können Offizielles Journal der europäischen Union. Patrick Hansen, Direktor für EU-Strategie und -Politik bei Circle, twitterte jedoch, dass der EU-Rat dieses Gesetz ebenfalls verabschieden werde und es drei Jahre später (etwa im Sommer 2027) offiziell in Kraft treten werde.
  • Verstärkte Sorgfaltspflichten

  • Laut einer Pressemitteilung des Europäischen Parlaments stärkt das neue Gesetz die Sorgfaltspflichten und die Überprüfung der Kundenidentitäten. Zu den sogenannten Verpflichteten zählen alle Finanzinstitute und diejenigen, die durch die MiCA (Marktregulierung) reguliert werden CASPs (Crypto Asset Service Providers) müssen verdächtige Aktivitäten an Financial Intelligence Units (FIUs) und andere Behörden melden.

Darüber hinaus müssen ab 2029 auch Top-Profifußballvereine, die an hochwertigen Finanztransaktionen, einschließlich Werbetreibenden und Spielertransfers, beteiligt sind, die Identität ihrer Kunden überprüfen und Transaktionen überwachen, wenn sie Transaktionen mit Investoren oder Sponsoren durchführen Melden Sie verdächtige Transaktionen den FIUs.

Das Gesetz enthält außerdem erweiterte Regulierungsbestimmungen für Ultrareiche (Nettovermögen von mindestens 50 Millionen Euro, ohne Hauptwohnsitz), mit einer EU-weiten Grenze für Barzahlungen von 10.000 Euro, außer im privaten, nichtberuflichen Bereich Einstellungen vornehmen und Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung gezielter Finanzsanktionen sicherzustellen und deren Umgehung zu verhindern.

Diese Gesetze geben FIUs auch größere Befugnisse, Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen zu unterbrechen.

Einrichtung der zentralen Regulierungsbehörde AMLA

Um die neuen Regeln zur Geldwäschebekämpfung zu überwachen, wird in Frankfurt eine neue Behörde eingerichtet – die Anti-Geldwäsche- und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierungsbehörde (AMLA).

AMLA wird dafür verantwortlich sein, die Finanzunternehmen mit dem höchsten Risiko direkt zu beaufsichtigen, bei regulatorischen Verstößen einzugreifen, als zentrale Anlaufstelle für Regulierungsbehörden zu fungieren und Streitigkeiten zwischen ihnen zu schlichten. AMLA wird auch die Umsetzung gezielter Finanzsanktionen überwachen.

Beschränkungen für selbst gehostete Wallets und Privacy Coins

Werden anonyme Verschlüsselungs-Wallets oder selbst gehostete Wallets nach der Verschärfung der Überprüfung von Kundenidentitäten verboten? Hansen sagte, dass sie nicht verboten werden, wohl aber nicht KYC selbst gehostete Wallets wird beim Bezahlen nicht gesperrt. Abhängig von den Einstellungen des Händlers kann es beim Schenken an Händler zu Einschränkungen kommen.

Hansen erklärte weiter, dass der Gesetzentwurf bei der Verarbeitung von Übertragungen von CASPs (Crypto Asset Service Providers) zu selbst gehosteten Wallets Maßnahmen zur Risikominderung vorschreibt, zu denen die Durchführung einer Blockchain-Analyse oder das Sammeln zusätzlicher Informationen über den Ursprung und das Ziel der Transaktion gehört. Bei Händlertransaktionen begrenzt der Gesetzentwurf Bargeldtransaktionen auf 10.000 Euro (ca. 10.830 US-Dollar).

In der EU gibt es keine Beschränkungen für die Verwendung selbst gehosteter Wallets zum Kauf von Waren oder Dienstleistungen. Wenn ein Kunde jedoch mit Kryptowährung über CASP (wie BitPay) bezahlen möchte, sobald der Transaktionsbetrag (einzeln oder kombiniert) überschritten wird 1.000 Euro (ca. 1.083 USD). Der Dienstanbieter muss den Benutzer authentifizieren und zusätzliche KYC- und AML-Maßnahmen ergreifen.

Darüber hinaus wird CASP im Einklang mit dem MiCA-Verbot von Kryptoassets mit integrierten Anonymitätsfunktionen nicht in der Lage sein, Privacy Coins zu bedienen.

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Quelle:120btc.com
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